Nach der Beerdigung
Auch nach der Beerdigung kommen noch einige Erledigungen auf Sie zu. Das Verlassenschaftsverfahren wird von den Behörden eingeleitet. Sie können um Witwen- bzw. Witwerpension und/oder Waisenpension ansuchen. Weiters gibt es Verträge, Abonnements und Mitgliedschaften zu kündigen. Schließlich kommt auch die Grabpflege auf Sie zu. Wir unterstützen Sie gern und bieten unsere Hilfe an.
Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, das den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar, die Verlassenschaft aufzunehmen. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Zur Todesfallaufnahme sollten Sie soweit möglich folgende Daten und Unterlagen zusammenstellen:
- Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Sterbeurkunde
- Testamente
- Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
- Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
- Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten, Grundbuchsauszüge, Versicherungsbelege,…)
- Aufstellung und Belege über Schulden, sowie Ausgaben anlässlich Krankheit, des Todesfalles und der Bestattung sowie einen Kostenvoranschlag für den Grabstein.
Ansuchen um Witwen- / Witwerpension und Waisenpension
Für dieses Ansuchen benötigen Sie:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder
- Heiratsurkunde mit dem Vermerk des Todes des Ehepartners
- Todesbestätigung der/des verstorbenen Partners
- eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder
- Pensionsbescheide der/des Verstorbenen
Bei diesem Ansuchen sind wir Ihnen gern behilflich. Ihre Gemeinde oder eine Gewerkschaftsorganisation geben hier ebenfalls Hilfestellung.
Abmeldung und Kündigungen
Denken Sie daran, Verträge, Abonnements und Mitgliedschaften der/des Verstorbenen zu kündigen:
- Mitgliedschaften in Vereinen, Gewerkschaften, Organisationen etc.
- Strom, Gas, Wasser
- Banken
- Rundfunkgebühren
- Versicherungen
- Zeitungsabonnements
- Kirchenbeitrag
- Kabel TV
Grabpflege
Einen Grabstein können Sie frühestens nach einem Dreivierteljahr (wieder) aufstellen. Sie sollten das Grab daher provisorisch in Ordnung bringen.